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Hilfe & Infos zu Events, Altersbeschränkung und Jugendschutzgesetz
Oft hören wir Fragen, ob es eine Altersbeschränkung für Events gibt:
„Darf ich unter 18 Jahren auf das Konzert von xy gehen?“ oder
„Darf ich mit 14 alleine auf das Konzert von yz gehen?“

Es gibt in diesem Bereich, dem Weggehen in Discos, Clubs oder Konzerte offensichtlich Unsicherheiten. Deswegen stellen sich viele auch die Frage ob sie mit 13 schon alleine auf ein Konzert gehen dürfen oder ob sie im Alter von 15 noch Ihre Eltern mitnehmen müssen. Reicht es vielleicht aus, einen Erziehungsberechtigen oder aber einen Bevollmächtigten „mitzunehmen“? Oder reicht es, eine schriftliche Vollmacht der Eltern am Einlaß vorzuzeigen?

Eines vorweg: Wir sind keine Juristen und können daher auch keinen rechtlichen Rat geben. Wir versuchen aber die Sache mal anschaulich darzustellen. Als Erstes ein bisschen graue Theorie, auf der die ganze Sache basiert:
Das Jugendschutzgesetz - eigentlich „Das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG)“
Dieses formuliert es so:
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten darf Kindern und Jugendlichen unter sechzehn Jahren nicht und Jugendlichen ab sechzehn Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter sechzehn Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.

Natürlich ist das Gesetz noch viel länger, aber dieser Part bezieht sich auf den Bereich
Musikveranstaltung, Konzert, Disco, Party, Club, ...
Wie kann man das nun verstehen?
Du bist jünger als 16:
Ohne einen Erziehungsberechtigen (das sind normalerweise die Eltern) darfst du nicht auf ein Konzert gehen. Andersrum bedeutet dies aber, dass du in Begleitung von Vater oder Mutter den Klub besuchen darfst. Wir haben allerdings persönlich bisher recht wenig Leute getroffen, die mit ihren Eltern in eine Disko gehen.
Du bist älter, mindestens 16, aber noch nicht volljährig:
Theoretisch darfst du alleine zu einer Tanzveranstaltung (Disko, Club, ...) gehen, allerdings nur bis 24 Uhr.

Hier gibt es zwei Probleme:
  • In welchem Club ist vor Mitternacht schon richtig was los?
  • Wenn der Betreiber der Disco weiß, dass er dich um 24 Uhr rauswerfen muss, wird er sich fragen, wie er dass überprüfen soll und wird dich meist gar nicht erst reinlassen
Dies alles gilt übrigens meistens nicht für Konzerte (wenn sie nicht gerade in einem Klub sind, wo es auf das Tanzen angelegt ist).
Hier wird die Sache über den Veranstalter geregelt - bitte also kurz den Veranstalter anschreiben und fragen, ob Ihr auf das Konzert dürft.
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